Klassifizierung von Einsteckschlössern nach DIN 18251
Die DIN-Norm 18251 teilt Einsteckschlösser in verschiedene Klassen ein. Eine höhere Klasse bedeutet besseren Einbruchschutz. Die Polizei empfiehlt für Haustüren Schlösser, die mindestens der Klasse 4 entsprechen.
DIN 18251 Klasse |
DIN EN 1627 | Beschreibung |
---|---|---|
1 | – |
Buntbart- oder Badschloss, Schlossdeckel zweifach befestigt: „Leichtes Innentürschloss“ |
2 | – |
Buntbart-, Zuhaltungs-, Bad- oder Zylinderschloss, Schlossdeckel mindestens zweifach befestigt: „Innentürschloss“ |
3 | RC1 N |
Zylinderschloss, Schlossdeckel mindestens dreifach befestigt: „Objektschloss“ |
4 | RC2 RC3 |
Zylinderschloss für Einbruchhemmung: „Behördenschloss“ |
5 | RC4 |
Zylinderschloss für erhöhte Einbruchhemmung |
Die von außen sichtbaren Teile eines Einsteckschlosses sind der Kasten, der Stulp, die Falle, der Riegel und die Drückernuss. Es gibt verschiedene Ausführungen je nach Schließwerk: Profilzylinder für Haus- und Wohnungstüren, Buntbartschloss für Innentüren, das in Deutschland selten gebräuchliche Chubbschloss (auch Zuhaltungsschloss) oder Badriegel.
Folgende Abkürzungen werden im Zusammenhang mit Einsteckschlössern häufig verwendet: PZ steht für Profilzylinder. PZW bedeutet Profilzylinder mit Wechsel. (Bei einem Schloss mit Wechsel lässt sich die Falle auch durch Drehen des Schlüssels öffnen. Dies ist erforderlich um Haustüren mit festem Knauf anstelle eines Türdrückers von außen öffnen zu können.) BB steht für Buntbartschloss, ZH für Zuhaltungs- oder Chubbschloss.
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